Rechtliches
Information zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Dieses Unternehmen betreibt den Online-Shop www.berlingems.com zum Vertrieb von Edelsteinen an Privat- und Geschäftskunden in der Europäischen Union.
Diese Tätigkeit fällt unter den Begriff der „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
2. Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Deutschland und der gesamten Europäischen Union in Kraft. Es verpflichtet Anbieter von bestimmten digitalen Dienstleistungen, deren Angebote barrierefrei zu gestalten.
3. Kleinstunternehmens-Ausnahme gemäß § 1 Abs. 5 BFSG
Berlin Gems Co., Ltd. nimmt von der Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen Gebrauch. Wir zählen zu den Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG, weil:
- Wir weniger als 10 Beschäftigte haben
- Unser Jahresumsatz und/oder unsere Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt.
Maßgeblich für diese Feststellung ist der Jahresdurchschnitt des Kalenderjahres 2025.
Aufgrund dieser Ausnahme sind wir nicht verpflichtet, unseren Online-Shop vollständig nach den Anforderungen der BFSG-Verordnung (BFSGV) barrierefrei zu gestalten.
4. Freiwilliges Engagement
Unabhängig von unserer Befreiung möchten wir unseren Shop für möglichst viele Nutzer zugänglich gestalten. Wir orientieren uns freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA, soweit dies für uns wirtschaftlich zumutbar ist.
5. Meldemöglichkeit für Barrieren
Sollten Sie auf Barrieren in unserem Online-Shop stoßen oder Unterstützung bei der Nutzung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne:
Berlin Gems Co., Ltd.
BIS Building, Floor 2, Phase 2, Room 2D8B
119 Mahesak Road, Suriyawongse
Bangrak, Bangkok 10500
Thailand
Telefon: +66 86 772 5231
E-Mail: webshop@berlingems.com
Wir werden Ihr Anliegen prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.
6. Hinweis zur Marktüberwachung
Gemäß BFSG ist die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch die zuständige Marktüberwachungsbehörde kontrollierbar. Bei Fragen zur BFSG-Umsetzung können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): https://www.bmas.de
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
7. Zugänglichkeit dieser Information
Diese Information zur Barrierefreiheit ist selbst in einem zugänglichen Format verfügbar (HTML-Format, Screen-Reader-Freundlich).
8. Aktualität
Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert im Juli 2026.
